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Das ist gar nicht so unübersichtlich. Für die Kreditkartenabwicklung in einem stationären oder Online-Shop fällt die sogenannte Disagio-Gebühr an, die sich aus drei Komponenten zusammensetzt:
1. INTERCHANGE-GEBÜHR:
Das Interbankenentgelt ist die Gebühr, die bei jeder Kartentransaktion vom Acquirer (Händlerbank) an den Issuer (die kartenausgebende Bank) gezahlt wird. Die Höhe dieses Entgelts ist von mehreren Faktoren (regulierte-/nicht-regulierte Karte, Kartenherkunft, Qualität/Sicherheitslevel der Transaktion etc.) abhängig und von den Schemes klar definiert.
(Seit 2016 sind die Gebühren für Standard-Karten auf 0,30 % festgelegt.)
2. GEBÜHR FÜR DAS KARTENSYSTEM / SCHEMES (+) :
Die Kartenorganisationsgebühr ist eine Gebühr, die vom Acquirer (Händlerbank) an die Schemes (Kartenorganisationen) für die Nutzung deren Netze zu entrichten und von mehreren Faktoren abhängig ist. (Kartenorganisationen kennen Sie: Visa, Mastercard, American Express, usw.)
3. BEARBEITUNGSGEBÜHR (++):
Die wird von Ihrem Zahlungsanbieter für die Verarbeitung der Transaktion berechnet – in der Regel in Prozentsätzen vom Karten-Umsatz .
NETZBETREIBER- (STATIONÄR) UND PSP (ONLINESHOP) GEBÜHREN
Im stationären Handel fallen hierüber hinaus noch die Kosten für Kauf oder Miete des Terminals an. Zusätzlich wird eine Transaktionsgebühr erhoben. Bei Ladengeschäften erhält diese der Netzbetreiber, bei Online-Shops der PSP (Payment Service Betreiber). Bei Betrieben, die sowohl stationären als auch Online-Handel betreiben, fallen leider beide Gebühren an.
Damit ein Gebührensatz (Disagio, Interchange Plus oder Interchange ++) kalkuliert werden kann, benötigt der Acquirer folgende Informationen:
1 Umsatzvolumen:
Nicht der Unternehmensumsatz, sondern der Kartenumsatz ist gemeint.
2 Bongröße:
Das ist der durchschnittliche Transaktionsbetrag.
3 Transaktionsart:
Über welchen Kanal werde ich vom Karteninhaber kontaktiert?
o MoTo (MailOrder oder TelefonOrder)
o POS (Point of Sales) Kartenakzeptanz über ein Terminal
o E-Comm: Produkte werden im Shop gekauft und die Kartendaten des Karteninhabers anschließend über die Kasse erfasst
4 Kartenherkunft:
Woher kommen die Karteninhaber? Ist die kartenherausgebende Bank national, Intera ( europäische Bank ) oder International
(USA und/oder Asien)
5 Angaben zu den zu verkaufenden Produkten
Wichtig, wenn z. B. ein Risikozuschlag für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nötig wird
Das sind erst mal viele Angaben, aber keine Bange – wenn der Händler nicht alle Fragen beantworten kann, wird der Acquirer nach seiner Erfahrung schätzen und mit diesen Komponenten kalkulieren.
Und sollte dann etwas doch anders laufen als erwartet – fragen Sie im Folgejahr nach und justieren Sie die Konditionen neu. Es lohnt sich! Und zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie mehr wissen möchten.
Die Sicherheitsvorgaben gelten als eingehalten, wenn alle Punkte der 12 Kapitel aus dem PCI DSS-Regelwerk umgesetzt und nachweislich eingehalten werden. Für alle Händler ist die Erbringung des Nachweises der Umsetzung der PCI DSS-Standards zwingend erforderlich. In Abhängigkeit vom Umfang der jährlichen Kartentransaktionen müssen Händler unterschiedliche interne und externe Prüfungen (Zertifizierungen) durchführen bzw. durchführen lassen:
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das PCI DSS Portal führt Sie durch den gesamten Prozess.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen zu Ihrer PCI DSS compliance haben, stehen wir Ihnen gerne montags bis freitags von 08:00 – 18:00h zur Verfügung: Deutschland: +49 69 – 348 740 25-0
Was ist zu tun?
Um die Compliance mit den PCI DSS-Vorgaben sicherzustellen, behalten wir uns – je nach Unternehmensgröße und Vertriebskanal– die Durchführung von regelmäßigen Befragungen bzw. Prüfungen mit entsprechender Zertifizierung vor, gegebenenfalls mit Unterstützung von hierauf spezialisierten Partnern.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
Machen Sie sich auf den entsprechenden Informationsseiten der Kartenprodukte mit den PCI DSS-Vorgaben vertraut.
Speichern Sie Kartendaten nur, wenn es zwingend erforderlich ist. Insbesondere im E-Commerce nutzen Sie die gesicherten Seiten eines Dienstleisters, der PCI Level 1 zertifiziert ist. Lassen Sie sich die Zertifizierung nachweisen. Unser Internet Payment Gateway (IPG) entspricht diesen Vorgaben.
Schulen Sie Ihr Personal und setzen Sie die Sicherheitsvorschriften in Ihrem Unternehmen um.
Bereiten Sie die zu treffenden Maßnahmen für den Zertifizierungsprozess vor und führen Sie sie durch.
Stellen Sie sicher, dass der PCI DSS auch nach der Zertifizierung eingehalten wird.
Beheben Sie identifizierte Sicherheitslücken oder Schwachstellen schnellstmöglich.
Erneuern Sie Ihr PCI DSS-Zertifikat in den vorgegebenen Abständen und lassen Sie uns dieses regelmäßig zukommen.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprozess stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir sind für Sie da:
Mo-Fr 09:00 -17:30
Hotline
+49 69 – 34 874 025-0